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VfGH 13. 3. 2003, B 774/00 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 2004/576ZfV 2004, 284 Heft 2 v. 3.5.2004

keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 13.03.2003, B 774/00

Keine Bedenken gg ges Regelung, die Rückabwicklung einer Enteignung für Verkehrsfläche von Änderung des Bebauungsplanes abhängig macht (s Baurecht).

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