§ 76 AVG (Amtshandlung; Barauslagen; Dolmetschgebühren; Verschulden; Beteiligtenbegriff; Aufenthaltsverbot; illegal Beschäftigter; Arbeitgeber)
VwGH 19.11.2002, 2002/21/0160
Die bel Beh hat die im Zuge der Vernehmung des S M aufgelaufenen Dolmetschgebühren als „Barauslagen“ iSd § 76 Abs 1 zweiter Satz AVG behandelt und diese durch eine von Amts wegen angeordnete Amtshandlung entstandenen Kosten in Anwendung des § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG ausgehend von einem Verschulden des Bf jenem als „Beteiligtem“ auferlegt, wobei sie - erkennbar iHa die Annahme eines gleichteiligen Mitverschuldens des S M - nach § 76 Abs 3 AVG dem Bf nur die Hälfte dieser Kosten „zum Ersatz vorschrieb“.