§ 68 Abs 1 AVG (entschiedene Sache; Spruch in Verbindung mit Begründung eines Bescheides sind der materiellen Rechtskraft fähig, wenn sich aus Begründung der maßgebliche Sachverhalt ergibt; Beurteilung des Umfangs einer wasserrechtlichen Bewilligung)
VwGH 12.12.2002, 2002/07/0016