§ 56 AVG (Bescheid, Zurechnung; Berufung auf Entscheidung einer Kollegialbehörde, Fertigung für den Bürgermeister; Zurechnung aufgrund der Fertigungsklausel an den Bürgermeister ungeachtet einleitender Berufung auf eine Entscheidung der Berufungskommission, wenn nach der Organisationsvorschrift für die entscheidende Kollegialbehörde deren Vorsitzender die Bescheide zu unterfertigen hat)