§ 69 Abs 1 Z 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens; Antragsgründe; neue Tatsachen oder Beweismittel, voraussichtliche Herbeiführung eines anderen Bescheides; keine; Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung arbeitnehmerschutzrechtlicher Vorschriften; Verantwortlichkeit infolge fehlenden Kontrollsystems; Gutachten zur Unfallkausalität)
VwGH 20.12.2002, 2001/02/0068