§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Übergang der Zuständigkeit mit dem Einlangen bei der zuständigen sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde; unzulässiger Feststellungsantrag, Zurückweisung des Sachantrags)
§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Übergang der Zuständigkeit mit dem Einlangen bei der zuständigen sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde; unzulässiger Feststellungsantrag, Zurückweisung des Sachantrags)