§ 52 Abs 2 AVG (Sachverständigengutachten, Entkräftung; Entgegentreten auf gleicher fachlicher Ebene; Gutachten eines Rauchfangkehrers, dass Sprünge vorhanden; Entkräftung durch Hinweis auf Setzungsrisse in der Verkleidung; Verpflichtung zu weiterer Auseinandersetzung)
§ 2 Abs 1 Tir FeuerpolG (feuerpolizeiliche Aufsicht)