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VwGH 22. 1. 2003, 2002/04/0129 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/508ZfV 2004, 266 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Gewerbeinhaber, Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften; Marktstand, Offenhaltung über vorgeschriebene zeitliche Begrenzung hinaus; Führung des Marktstandes durch Vater, bloßes Vertrauen auf Einhaltung der Offenhaltezeiten; geeignete Maßnahme, die Einhaltung der Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen, keine)

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