§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verbesserungsauftrag, unvollständige Erfüllung; Rechtsanwalt, eigenhändige Einkuvertierung, unvollständiger Anschluss nachgeforderter Schriftstücke, berücksichtigungswürdige Umstände, keine)
VwGH 17.12.2002, 2002/04/0181