§ 39 Abs 1 Z 2 AlVG (Sondernotstandshilfe; Unterbringungsmöglichkeit; Kind für die Prüfung relevantes)
§ 1 Abs 2 lit a SondernotstandshilfeV 1995 (Arbeitszeit im karenzierten Beschäftigungsverhältnis, nicht relevante; übliche Arbeitszeiten; Öffnungszeiten der Unterbringungsmöglichkeit; mögliche Arbeitszeiten)