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VwGH 17. 12. 2002, 99/08/0102 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2004/463ZfV 2004, 251 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer; persönliche Abhängigkeit; Werkvertrag; Abweichung der tatsächlichen Ausübung vom Vertrag; Arbeitszeiten; Arbeitsort; Weisungsgebundenheit)

VwGH 17.12.2002, 99/08/0102

Im vorliegenden Fall ist dem Grunde nach strittig, ob die bf Ges wegen der (auf Basis von „Werkverträgen“ bzw „freien Dienstverträgen“ erfolgten) Beschäftigung der vier Zeugen (als ungelernte Maurer bzw Hilfsarbeiter) verpflichtet war, ihrem Ausmaß nach unbestritten gebliebene Beiträge bzw Verzugszinsen zu bezahlen. Die Beitragspflicht setzt die Klärung der Vorfrage voraus, ob die in Rede stehenden Tätigkeiten im Rahmen von verspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt wurden. Das Bestehen der SozVersPflicht ist hinsichtl der Sach- und der Rechtslage zeitraumbezogen zu beurteilen (aus der stRsp etwa das Erk eines verst Sen v 4. 5. 1977, Slg 9315/A). Auf den BeschwFall sind daher jene Best anzuwenden, die zw dem 1. 7. 1995 und dem 31. 3. 1998 in Kraft gewesen sind.

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