§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 oder 2 ; Befürchtung der Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Bedachtnahme auf Eigenart der strafbaren Handlung und Persönlichkeitsbild des Verurteilten; Berücksichtigung der Gewerbsmäßigkeit bei zugrunde liegenden Straftaten und der Vielzahl über längeren Zeitraum hin begangenen Straftaten)
VwGH 17.12.2002, 2002/04/0189