§ 37 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Interessenabwägung; Hausmann)
VwGH 18.12.2002, 2000/18/0077
1. Die Beschw bestreitet nicht die im angefochtenen B getroffenen Feststellungen betreffend die vom Bf verübten Straftaten und seine deswegen erfolgten gerichtl Verurteilungen. Auf dem Boden dieser Feststellungen begegnet die - von der Beschw unbekämpfte - Auffassung der bel Beh, dass der Tatbestand des § 36 Abs 2 Z 1 vierter Fall FrG verwirklicht und die in § 36 Abs 1 Z 1 leg cit umschriebene Annahme gerechtfertigt sei, keinen Bedenken.