§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Prüfung der Gefährdungslage)
VwGH 28.01.2003, 99/18/0308
Wenn der Tatbestand des § 36 Abs 2 FrG als verwirklicht angesehen wird, dann ist von der Beh der Anordnung des § 36 Abs 1 FrG entsprechend in einem weiteren Schritt - zusätzl - eine Beurteilung dahin gehend vorzunehmen, ob dieser Tatbestand in concreto die im § 36 Abs 1 FrG umschriebene Annahme rechtfertigt (VwGH 28.06.2000, 99/18/0183). Die bel Beh hat zwar § 36 Abs 1 FrG im Spruch des angefochtenen B zitiert, es aber - wie die Begründung zeigt - gänzl unterlassen zu prüfen, ob im BeschwFall die im § 36 Abs 1 FrG umschriebenen Annahme gerechtfertigt sei, es vielmehr dabei bewenden lassen, die Erfüllung der Voraussetzungen des § 36 Abs 2 Z 1 leg cit zu bejahen. Damit hat sie die Rechtslage verkannt.