§ 17 Abs 1 Bgld FischereiG (Verpachtung der Fischereireviere in öffentlicher Versteigerung; keine Regeln über Rufpreis)
§ 17 Abs 2 Bgld FischereiG (Genehmigung der Verpachtung durch BezVBeh)
§ 17 Abs 6 Bgld FischereiG (Zulassung einer Mehrheit von Personen zur Pachtung; Verein ist als juristische Person keine Mehrheit von Personen)