Art 2 Abs 2 RL 85/337/EWG betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Einrichtung durch die Mitgliedstaaten; im Rahmen bestehender Verfahren oder gesondertes Verfahren)
Art 4 Abs 1 RL 85/337/EWG betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung (Projekte, die der Prüfung nach Art 5 bis 10 unterliegen)