§ 15 Abs 5 GehG (Nebengebühren, pauschalierte, Behalteregelung, Ruhensbestimmung; Verwendungsabhängigkeit der Nebengebühren)
§ 15 Abs 6 GehG (ebenso, Neubemessung; Wirksamkeit der Einstellung ex lege, zulässiger Feststellungsbescheid)
§ 20 Abs 1 GehG (Aufwandsentschädigung)