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VwGH 24. 10. 2002, 2000/06/0161 bis 0164 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/360ZfV 2004, 199 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 23 Abs 1 Slbg BauPolG (Ausführung einer baulichen Maßnahme, nicht nur geringfügige Abweichung von der Bewilligung, Verwaltungsübertretung; keine genaue Umschreibung des Täters; Täter der Ausführende bzw derjenige, der es unterlässt, die Ausführung zu unterbinden; fehlende Feststellungen zur Verantwortlichkeit der juristischen Person, deren vertretungsbefugtes Organ bestraft wurde)

VwGH 24.10.2002, 2000/06/0161 bis 0164

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