§ 63 Abs 1 lit c Wr BauO (Baubewilligung, Verfahren; Zustimmung aller Miteigentümer, wenn Antragsteller nicht selbst Eigentümer oder nur Miteigentümer; rückwirkender Wegfall des Übertragungstitels hinsichtlich eines Miteigentümers, Annahme, dass er nie Eigentümer gewesen; Zustimmung des Betroffenen war daher nie erforderlich)
VwGH 23.05.2002, 2000/05/0196