§ 4c Abs 2 AuslBG (türkische Staatsangehörige, Ausstellung eines Befreiungsscheines, Voraussetzungen)
Art 6 Abs 1 dritter Gedankenstrich AssoziationsAbk Türkei, ARB 1/80 (türkische Arbeitnehmer, Recht auf freien Zugang zu jeder unselbstständigen Beschäftigung, Voraussetzungen; Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt, nicht auf Dauer, 22 Monate ohne Beschäftigung)