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VwGH 28. 2. 2002, 99/09/0059 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 2004/337ZfV 2004, 192 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 4 Abs 6 Z 3 lit b idF BGBl I 1997/78 AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl, Beschäftigungsbewilligung, Voraussetzungen; besonders wichtige Gründe)

VwGH 28.02.2002, 99/09/0059

Nach dem eindeutigen G-Wortlaut müssen die Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 Z 1 bis 3 AuslBG kumulativ vorliegen (VwGH 19.09.2001, 99/09/0243). Die „bes wichtigen Gründe“ müssen sich sowohl auf die Beschäftigung als auch auf die (Person der) beantragten ausl Arbeitskraft beziehen, dh, dass die bf Partei im VerwVerf hätte vorbringen müssen, aus welchem qualifizierten Interesse sie überhaupt eine ausl Arbeitskraft benötige. Abw.

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