§ 9 Abs 6 AWG idF BGBl I 1994/155 (fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter; Bestellung und Bekanntgabe an Behörde; fachliche Qualifikation aus festgelegten Aufgaben erschließbar)
§ 9 Abs 6 AWG idF BGBl I 1998/151 (zusätzliches Erfordernis eines Stellvertreters des Abfallbeauftragten)