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Personalvertretung 31. 3. 2003, A 3 - PVAK/03-10

JudikaturZfV 2003/1814ZfV 2003, 820 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 9 Abs 2 PVG

Personalvertretung 31.03.2003, A 3 - PVAK/03-10

Die PV ist auch in den Fällen, in denen das Einvernehmen mit der PV herzustellen ist (zB beim Dienstplan), nicht verpflichtet, ihren Beschluss dem DG gegenüber schriftlich zu begründen. Die Tätigkeit der PV unterliegt aber dem allgemeinen Willkürverbot. Der ablehnende Beschluss des DA muss daher von sachlichen Erwägungen getragen sein.

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