§§ 9 Abs 1 und 14 Abs 1 lit g PVG
Personalvertretung 11.11.2002 , G 7 - PVAK/02-5
Der DG ist verpflichtet, mit dem ZA rechtzeitig über beabsichtigte Arbeitsplatzbewertungen zu verhandeln. Der DG ist aber nicht verpflichtet, auf einen Konsens mit der PV hinzuarbeiten. Das kann nur dann der Fall sein, wenn die beabsichtigte Personalmaßnahme einerseits die von der PV zu wahrenden Interessen der Bed voll berücksichtigt und andererseits auf berechtigte DG-Interessen, die Erfordernisse eines geordneten Dienstbetriebes und das öffentliche Wohl Rücksicht genommen wird. Der DG hat daher der PV alle für die Bewertung und Zuordnung der Arbeitsplätze maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.