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VfGH 25. 11. 2002, B 1908/00 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2003/1392ZfV 2003, 623 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 113 Abs 3 BundesvergabeG 1997 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit nach Zuschlagserteilung oder Abschluss des Vergabeverfahrens; Feststellungsantrag; Abweisung; Ausschreibung ohne Reihung der Zuschlagskriterien)

VfGH 25.11.2002, B 1908/00

Betr die Abw des von der bfd Ges gem § 113 Abs 3 letzter Satz BundesVergabeG 1997 gestellten A kann unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten der bel Beh nicht entgegengetreten werden, wenn sie - in Übereinstimmung mit ihrer ständigen Spruchpraxis - meint, dass auf Basis einer Ausschreibung, in der die Zuschlagskriterien nicht gereiht und gewichtet sind, auch nicht festgestellt werden kann, ob ein bestimmter Bieter eine Chance auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte. Hinter dieser Auffassung steht offenkundig die - jedenfalls nicht denkunmögl Überlegung, dass die echte Chance eines Bieters nicht bloß in der - von der Beschw postulierten - Abwägung mit dem Angebot eines einzigen Bieters, sondern im Vergleich mit allen Bietern beurteilt werden kann, was aber dann nicht mögl ist, wenn die Zuschlagskriterien nicht gewichtet sind.

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