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VwGH 23. 5. 2002, 99/07/0026 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1382ZfV 2003, 619 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 32 Abs 1 WRG 1959 (Bewilligungspflicht von Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen; hier keine Bewilligungspflicht der Ableitung von Niederschlagsgewässern; Parteistellung aus dem Titel der Berührung des Grundeigentums nur bei Möglichkeit eines Eingriffs in die Substanz des Grundeigentums; keine Parteistellung des bloßen „Grundnachbarn“; kein Recht auf Entscheidungspflicht des Antragsgegners; wasserrechtliche Bewilligungspflicht allein von der Wasserrechtsbehörde zu beurteilen)

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