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VwGH 25. 4. 2002, 98/07/0023 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1378ZfV 2003, 615 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 21 Abs 3 WRG 1959 (Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung; Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes können frühestens fünf Jahre, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer gestellt werden; keine Verlängerung des alten Wasserbenutzungsrechtes, sondern Erteilung eines neuen an Stelle eines untergegangenen Rechtes; daher auch keine Fortwirkung der damit verbundenen Auflagen)

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