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VwGH 28. 6. 2002, 2002/02/0092 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/1374ZfV 2003, 614 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 67g Abs 2 Z 2 AVG (Erlassung des Bescheides, mündliche Verkündung, Entfall, Voraussetzungen, Keine Beschlussfassung nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich; Übertretung der StVO, gebotene reifliche Überlegung; Nachvollziehung an Hand Ampelphasenplanes)

VwGH 28.06.2002, 2002/02/0092

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