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VwGH 25. 4. 2002, 2001/05/0010 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/1372ZfV 2003, 614 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 73 Abs 2 AVG (Anbringen, Entscheidung, Verletzung der Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag; kein Antrag im Verwaltungsverfahren feststellbar)

VwGH 25.04.2002, 2001/05/0010

Auch in der Beschw hat die Bfin keine näheren Angaben gemacht, sondern nur Vermutungen aufgestellt. Sie hat nicht konkretisiert, wann und in welcher Form sie den A eingebracht hat. Dass sich bei der BauBeh kein derartiger A befindet, wird auch von der Bfin nicht in Zweifel gezogen. Es liegt somit keine Verletzung einer E-Pflicht vor. Abw.

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