§ 13 Abs 3 AVG (Antrag, Mangel, Verbesserungsauftrag, Nichterfüllung, Folgen; lag der Mangel nicht vor, war Auftrag nicht gesetzmäßig, kein Eintritt der Folgen der Nichterfüllung)
§ 27 Abs 2 Tir BauO (Bauansuchen, anzuschließende Unterlagen; die für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen; Plan mit Höhenangaben und Kotierungen zur Beurteilung der Höhe des Bauvorhabens)