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VwGH 28. 6. 2002, 2002/02/0021 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/1355ZfV 2003, 611 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Verhandlungspflicht, Absehen keines bei ausdrücklichem Antrag auf Durchführung)

VwGH 28.06.2002, 2002/02/0021

Da der Bf die Durchführung einer mündl Verh in der Berufung beantragt hat, war die bel Beh (UVS) im BeschwFall gem § 51e Abs 3 VStG verpflichtet, eine öff mündl Verh durchzuführen. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.

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