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VwGH 19. 3. 2002, 2002/05/0049 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1281ZfV 2003, 590 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; an einer Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt für Lebensbeziehungen zu haben)

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese mit Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen)

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