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VwGH 17. 10. 2001, 96/12/0312 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2003/1231ZfV 2003, 568 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 2 Abs 2 DVG (Zuständigkeit der obersten Verwaltungsorgane als oberste Dienstbehörde in erster Instanz)

§ 13 Abs 2 DVG (Aufhebung oder Abänderung von rechtskräftigen Bescheiden, Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde)

Art 118 Abs 5 B-VG (Verantwortlichkeit der Gemeindeorgane gegenüber Gemeinderat in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches; Stellung des Gemeinderates der Stadt Wien als oberstes Verwaltungsorgan und als oberste Dienstbehörde)

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