§ 2 Abs 1 ASchG (Arbeitnehmer, Begriff, Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses; auch Ferialpraktikanten, Volontäre und Jugendliche die Pflichtpraktikum absolvieren)
§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Verschulden; Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Verletzung durch Arbeitgeber, wirksames Kontrollsystem, keines; eigenmächtiges Verhalten von Arbeitnehmern)