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VwGH 21. 3. 2002, 2000/07/0262 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1144ZfV 2003, 508 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 84 WRG 1959 (Eintreibung der Genossenschaftsbeiträge; auf Ansuchen der Genossenschaft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz einzutreiben)

§ 85 WRG 1959 (Aufsicht über die Wassergenossenschaften; Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde; hier aufgrund der Satzung der Wassergenossenschaft erst nach ergebnislosem Verlauf von Schlichtungsverhandlungen gegeben)

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