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VwGH 29. 1. 2002, 2001/05/0677 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2003/1130ZfV 2003, 503 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 13 Abs 8 AVG (Antrag, Änderung; Antragsänderung; Einbringung eines neuen Antrags kann auch kumulativ zu früherem Antrag zu verstehen sein; Einbringung eines Baubewilligungsantrags für dasselbe Grundstück ohne Zurückziehung des ersten Antrags; im konkreten Fall dennoch Deutung als Änderung des ursprünglichen Antrags; bewilligtes Vorhaben kein aliud gegenüber ursprünglicher Einreichung)

VwGH 29.01.2002, 2001/05/0677

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