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VwGH 26. 2. 2002, 2001/11/0011 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2003/1086ZfV 2003, 490 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 44 Abs 1 Oö SHG 1998 (Entscheidung über den Kostenersatz; im Fall der Ablehnung des Bestehen seiner Kostenersatzpflicht durch den regionalen Träger, Möglichkeit des regionalen Trägers innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Frist nach § 43 Abs 3 bei der Landesregierung die Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu beantragen; Frist - keine Ordnungsfrist, sondern Rechtsfolgen auslösend)

VwGH 26.02.2002, 2001/11/0011

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