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VwGH 13. 12. 2001, 2000/11/0085 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2003/1081ZfV 2003, 488 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 36a Abs 1 Z 2 WG (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht und Aufschub der Einberufung; Befreiung auf Antrag des tauglichen Wehrpflichtigen möglich, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; Verpflichtung des Wehrpflichtigen zur Planung und Gestaltung der privaten und beruflichen Interessen dahingehend, dass im Fall der Einberufung vorhersehbare Schwierigkeiten vermieden werden; besonders berücksichtigungswürdige familiäre Interessen - wirtschaftliche Interessen Dritter nicht erfasst)

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