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VwGH 13. 12. 2001, 2001/11/0358 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/1071ZfV 2003, 485 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 47 Abs 2a KFG 1967 (Zulassungsevidenz; Verpflichtung der Behörde, Privatpersonen auf Anfrage, in der unter anderem ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, Namen und Anschrift des Zulassungsbesitzers bekannt zu geben; Berufsberechtigung zum Detektiv - kein ausreichendes rechtliches Interesse; rechtliches Interesse - nicht abstrakt, sondern im konkreten Einzelfall glaubhaft zu machen)

VwGH 13.12.2001, 2001/11/0358

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