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VwGH 8. 5. 2002, 2002/04/0030 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2003/1061ZfV 2003, 482 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Vorliegen von Ausschlussgründen, ua Verurteilung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen; notwendiger Zusammenhang mit Gewerbeausübung, keiner; positiver Zukunftsprognose nur wenn Befürchtung der Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten nicht besteht)

VwGH 08.05.2002, 2002/04/0030

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