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VwGH 16. 4. 2002, 2001/20/0337 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/1050ZfV 2003, 479 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 6 Z 2 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Bedrohung nicht auf Gründe der FlKonv rückführbar; Vorwurf der Beteiligung an politisch-religiösen Unruhen in Kashmir, keine Offensichtlichkeit)

§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich den Tatsachen nicht entsprechende Angaben; Tatsachenwidrigkeit muss sich „aufdrängen“, „auf der Hand liegen“)

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