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VfGH 15. 6. 2002, G 112/99 (ZIVIL- UND STRAFRECHTSWESEN)

JudikaturZIVIL- UND STRAFRECHTSWESENZfV 2003/936ZfV 2003, 400 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 2 Abs 1 UVG (Unterhaltsvorschuss; gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; Ausnahme sachlich gerechtfertigt)

VfGH 15.06.2002, G 112/99

Das UVG zielt auf eine wirksame Sicherung bereits festgestellter Unterhaltsansprüche mj Kinder ab. Probleme bei der Hereinbringung des Unterhalts haben den G-Geber bewogen, eine Einrichtung zu schaffen, die an Stelle des Unterhaltspflichtigen einspringt, die Unterhaltsbeiträge auszahlt und dann den Rückersatz vom Unterhaltspflichtigen eintreibt (vgl RV 5 BlgNR 14. GP 6).

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