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VfGH 27. 9. 2002, G 16/02, G 28/02, G 46/02, G 167/02, G 174/02, G 175/02, G 241/02, G 242/02, G 255/02, G 260/02, G 261/02, G 262/02 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/929ZfV 2003, 397 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 65 VStG (keine Auferlegung der Kosten des Berufungsverfahrens, wenn der Berufung auch nur teilweise Folge gegeben worden ist; Begriff „Folge geben“ setzt inhaltliche Änderung des erstinstanzlichen Bescheides zugunsten des Berufungswerbers voraus; keine Anwendbarkeit im Fall der Reduzierung des Strafbetrages aufgrund einer Abrundung auf den vollen Centbetrag)

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