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VfGH 26. 11. 2002, B 1436/02 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/928ZfV 2003, 397 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe; keine, ausdrückliche Berufung gegen Schuld- und Straffrage, begründete Bestreitung des Tatvorwurfes)

Art 6 Abs 1 MRK (faires Verfahren in Zivil- und Strafsachen, Verletzung durch UVS; Nichtdurchführung der gebotenen mündlichen Verhandlung; begründete Berufung gegen Schuld- und Straffrage)

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