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VfGH 25. 9. 2002, B 1737/01 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2003/925ZfV 2003, 396 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 51e Abs 3 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe; Ermessensspielraum; keine Hinderung an Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verfassungswidrigkeit, keine; ausführliches sachverhaltsbezogenes Vorbringen zum Vorliegen von Schuldausschließungsgründen, bloße Behauptung unrichtiger rechtlicher Beurteilung, keine)

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