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VfGH 23. 9. 2002, G 211/02 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2003/921ZfV 2003, 394 Heft 3 v. 7.7.2003

§ 7 Abs 1 Nö VergabeG (Schwellenwerte bei Dienstleistungsaufträgen; 200 000 Euro; Ausschluss außenwirksamer vergabespezifischer Verfahrensgarantien im Unterschwellenbereich unsachlich)

VfGH 23.09.2002, G 211/02

Prüfung über A des UVS NÖ. Die Wortfolge „dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens 200 000 Euro beträgt“ in § 7 Abs 1 Nö VergabeG idF LGBl 7200-3 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

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