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VfGH 27. 9. 2002, G 330/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/906ZfV 2003, 390 Heft 3 v. 7.7.2003

Art 138 Abs 1 lit b B-VG (Kompetenzkonflikt ua zwischen VwGH und ordentlichen Gerichten)

§ 43 Abs 1 VfGG (bejahender Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten, solange noch kein rechtskräftiger Spruch in der Hauptsache gefällt ist)

§ 43 Abs 2 VfGG (ebenso; wenn rechtskräftiger Spruch, dann bleibt die alleinige Zuständigkeit dieses Gerichtes aufrecht; keine unzulässige Beschränkung des Art 138 Abs 1 B-VG; verfassungskonforme Auslegung, kein Unterlaufen des Parteienantrags nach § 48 VfGG durch Fällung einer rechtskräftigen Entscheidung)

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