Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, ua aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen, Fehlen eines anderen zumutbaren Rechtsweges; Verwaltungsrechtsweg, Feststellungsbescheid der zuständigen Dienstbehörde, pensionsrechtliche Bestimmungen für Beamte betreffend Anpassung des Ruhegenusses nicht mehr aufgrund der Pensionsautomatik sondern aufgrund der Übernahme des Anpassungsfaktors nach dem ASVG)