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VfGH 16. 3. 2001, G 150/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2003/902ZfV 2003, 389 Heft 3 v. 7.7.2003

Art 47 Abs 1 B-VG (Bundesgesetze, Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens durch Bundespräsidenten; Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des Geschäftsordnungsgesetzes; Differenzierung zwischen bloßen Ordnungsvorschriften und Vorschriften, die sichern sollen, dass die wahre Meinung der Mehrheit der Abgeordneten zum Ausdruck kommt; Verstoß gegen letztere führt zu Verfassungswidrigkeit)

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