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VfGH 2. 10. 2002, B 1653/99 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 2003/853ZfV 2003, 373 Heft 3 v. 7.7.2003

keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 02.10.2002, B 1653/99

Keine Verletzung des verfgesgew Rechts auf Eigentum durch § 58 Abs 2 BO für Wien, nach dem ein Anspruch auf Rückgängigmachung einer Abtretung ausgeschlossen ist, wenn der Abtretungszweck zu irgendeinem Zeitpunkt verwirklicht und erst mehr als 30 Jahre nach seiner Verwirklichung aufgegeben wurde.

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